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BPT 12.2 – Bochum 1mal1 – SÄA Schiedsgerichtsordnung

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Der kommende Bundesparteitag am 24. und 25.November in Bochum steht für die PIRATEN ganz im Zeichen der Programmarbeit und dementsprechend viele Anträge stehen schon im Antragsportal bereit. Da ein einfacher Blick ins Wiki wahrlich nicht mehr ausreicht um sich einen Überblick zu verschaffen, bieten wir von der FLASCHENPOST euch den Service einer handlichen Zusammenfassung der Anträge und Antragsgruppen.

HEUTE: SÄA C- §1 Schiedsgerichtsordnung

Von mehreren Personen wurde der Antrag SÄA038 zur Änderung der parteiinternen Schiedsgerichtsordnung eingereicht.

Justitia © Thorben Wengert / PIXELIO

In Neumünster wurde eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet, mit der nicht alle zufrieden sind. Deshalb hat ein Piratenteam den früheren Antrag vom Vorsitzenden Richter des Bundesschiedsgerichts, Markus Gerstel, noch einmal überarbeitet. In der Antragsbegründung heißt es, die aktuelle Schiedsgerichtsordnung hat ihre Schwächen darin, dass sie zu umfangreich ist. Außerdem zieht sie in §1 Abs 3 die Zivilprozessordnung als Default heran. Demnach ist der neue Vorschlag eine überarbeitete Version der vorherigen Schiedsgerichtsordnung.

Die Begründung für diese Änderung ist:

Die parteiinterne Schiedsgerichtbarkeit ist dafür gedacht, dass ein Pirat eine Handhabe hat, wenn er das Gefühl hat, daß seine Mitgliedsrechte verletzt wurden. In diesem Fall sollte es unserer Meinung nach möglich sein, dass dieser Durchschnittspirat die ~10 Seiten SGO liest und danach qualifiziert ist, eigenhändig einen Antrag zu schreiben und am Verfahren teilzunehmen.

Der Antrag wurde von mehreren Piraten, darunter Daniela Berger, Benjamin Siggel (Bundeschiedsrichter), Rebecca Cotton, Lür Waldmann und Ralf Gerlich gestellt, die unter anderem als Jurastudenten oder Rechtsanwalt entsprechendes Rechtswissen haben und auch bekannt sind.

Da die Piratenpartei Deutschland immer größer wird und damit auch das Konfliktpotential wächst, muss auch das Schiedsgericht schnell und transparent arbeiten können, also handlungsfähig bleiben. Der Antrag zielt darauf ab, dies durch Kürzung und Übersicht zu erreichen. Die Antragssteller meinen, eine komplexere Schiedsgerichtsordnung (SGO) ist nicht automatisch gerechter.

Wenn man die SGO liest, fällt schnell auf, dass sie sich fast ausschließlich mit Formal-Foo beschäftigt. Der Teil des Verfahrens, in dem die Gerechtigkeit passiert, wird kaum erwähnt. Insofern wäre eine wesentlich komplexere SGO unserer Meinung nach nur eines: trollanfälliger.

Ob diese neue Schiedsgerichtsordnung tatsächlich genutzt werden soll bleibt natürlich euch und dem Bundesparteitag überlassen. Also informiert euch, macht euch schlau und bildet euch eine Meinung. Bis zum nächsten mal!

Einsendeschluss für weitere Anträge war der 26. Oktober 2012. Den Antragsviewer findet ihr hier.

Im Dicken Engel finden auch Antragsvorstellungen statt, eine Liste der geplanten Treffen findet ihr hier. Die Diskussionen dort werden auch als Podcast aufgezeichnet. Das Krähennest führt Gespräche mit Antragstellern und stellt diese ebenfalls als Podcasts online. Beides eignet sich super um spätestens auf einer langen Autofahrt nach Bochum gehört zu werden. ^.^

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